Verkehr mit Obussen Genehmigung
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Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Lichtenau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 4 Abs. 3 PBefG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen