Verkehr mit Obussen Genehmigung

    Verkehr mit Obussen Genehmigung

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Lindlar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 4 Abs. 3 PBefG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de