Verkehr mit Obussen Genehmigung

    Verkehr mit Obussen Genehmigung

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 4 Abs. 3 PBefG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de