Leichenpass

    Leichenpass

    Hinweise für Lippstadt

    Beschreibung

    Hinweise für Lippstadt

    Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch) ausgestellt. Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Personenstand (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Str. 15

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Personenstand (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 15

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippstadt

    Formulare

    Hinweise für Lippstadt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippstadt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippstadt

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippstadt

    Fristen

    Hinweise für Lippstadt

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippstadt

    Kosten

    Hinweise für Lippstadt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippstadt

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippstadt

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lippstadt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de