Leichenpass

    Leichenpass

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Eine Bestattungsgenehmigung ist zu beantragen, sofern ein Verstorbener vor Beurkundung des Sterbefalles bestattet werden muss.

    Der Antrag ist bei der Ordnungsbehörde des Bestattungs- oder Einäscherungsortes zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    • Todesbescheinigung mit Vermerk nach § 8 DVO-BestG
    • Bescheinigung über Zurückstellung der Eintragung eines Sterbefalles von dem beurkundenden Standesamt

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schalksmühle

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    § 39 des Personenstandsgesetzes

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    25,00 - 40,00 Euro für die Bestattungsgenehmigung / je Fall

    25,00 Euro für die Entscheidung über das Ausstellen eines Leichenpasses

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de