Leichenpass
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Eine Bestattungsgenehmigung ist zu beantragen, sofern ein Verstorbener vor Beurkundung des Sterbefalles bestattet werden muss.
Der Antrag ist bei der Ordnungsbehörde des Bestattungs- oder Einäscherungsortes zu stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 84-0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
- Todesbescheinigung mit Vermerk nach § 8 DVO-BestG
- Bescheinigung über Zurückstellung der Eintragung eines Sterbefalles von dem beurkundenden Standesamt
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Schalksmühle
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
§ 39 des Personenstandsgesetzes
Verfahrensablauf
Hinweise für Schalksmühle
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schalksmühle
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
25,00 - 40,00 Euro für die Bestattungsgenehmigung / je Fall
25,00 Euro für die Entscheidung über das Ausstellen eines Leichenpasses
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Schalksmühle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen