Leichenpass
Leichenpass
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls. - Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Bestattungsgesetz NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 15,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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