Leichenpass

    Leichenpass

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Für die Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ist es notwendig, dass zuvor ein Leichenpass durch die örtliche Ordnungsbehörde ausgestellt wurde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    • Sterbeurkunde
    • Todesbescheinigung mit Angabe der Todesursache (natürlicher Tod) - wenn Todesursache "ungeklärt", muss die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft/Polizei vorliegen
    • Einsargungsbescheinigung des Bestatters

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de