Leichenpass

    Leichenpass

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Durch § 8 Abs. 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) ist grundsätzlich geregelt, dass zunächst die Angehörigen eines Verstorbenen zur Bestattung verpflichtet sind. Angehörige im Sinne des § 8 Abs. 1 BestG NRW sind Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern und volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.

    Es kann aber vorkommen, dass das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung einer/s Verstorbenen veranlassen muss, weil es zum Beispiel gar keine Angehörigen mehr gibt oder weil die Angehörigen nicht kurzfristig zu ermitteln sind. Häufig kommt dies vor bei allein stehenden, zumeist vereinsamten Personen. Solche Sterbefälle werden dem Ordnungsamt hauptsächlich gemeldet durch Krankenhäuser, Altenheime, Feuerwehr und Polizei.

    Dies befreit die Angehörigen jedoch nicht von ihrer grundsätzlichen Bestattungspflicht, das heißt wenn noch Angehörige ermittelt werden, sind sie nachträglich zum Ersatz der entstandenen Kosten verpflichtet.

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    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

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    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2022

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de