Leichenpass
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Der Antrag muss folgende Angaben enthalten
- zustellfähige Anschrift des Bestattungsinstitutes, welches den Transport ausführt;
- die Beförderungsweise (z.B. Leichenwagen, Leichenwagen und Flugzeug);
- den Transportweg (z.B. Abflughafen-Ankunftsflughafen-Beerdigungsort oder Abfahrtsort-Grenzübergang-Beerdigungsort).
Dem Antrag sind darüber hinaus noch folgende Urkunden/Bescheinigungen beizufügen:
- die Todesbescheinigung (Totenschein);
- die Bestätigung über die Anmeldung des Sterbefalles beim Standesamt (Sterbeurkunde);
- eine Bescheinigung über eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt oder die Freigabeerklärung der für den Sterbefall zuständigen Staatsanwaltschaft;
- eine Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung des Leichnams.
Formulare
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Der Antrag kann formlos (per Mail, Fax oder Post) oder persönlich gestellt werden.
Voraussetzungen
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Wird der Antrag vollständig gestellt, wird der Leichenpass ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 17 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz)
Verfahrensablauf
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Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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Der Leichenpass wird unmittelbar nach Antragstellung ausgestellt und ausgehändigt. Es wird jedoch um vorherige telefonische Kontaktaufnahme und Übersendung der erforderlichen Unterlagen gebeten.
Kosten
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Pro Leichenpass 25,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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