Falknerjagdschein Ersatz

    Jagdschein

    Hinweise für Borken

    Der Kreis Borken ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen. Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Der Kreis Borken ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen. Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.

    Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.

    Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Für die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist es erforderlich, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.

    Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf die Jagd nicht allein ausüben, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson. Hierbei kann es sich um den Erziehungsberechtigten handeln oder um eine andere Person, die von dem Erziehungsberechtigten schriftlich mit der Beaufsichtigung beauftragt worden ist.

    Hinweis:

    Der Jagdschein kann persönlich beantragt werden. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die Terminvergabe finden Sie unter dem Reiter "Weiterführende Links".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines

    • Vorlage des Original-Jägerprüfungszeugnisses (und ggf. Falknerprüfung) oder des letzten Jagdscheines

    • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit (Versicherungsbestätigung für die Jagdbehörde, keine Beitragsrechnung!)

    • Passbild

      • bei Neuausstellung oder wenn keine Verlängerung im aktuellen Jagdscheinheft mehr möglich ist

      • bei der Umschreibung eines Jugendjagdscheines in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft)

      • beim Wechsel der Jagdscheinart (z. B. Beantragung eines Tagesjagdscheines, wenn bislang ein Jahresjagdschein erteilt wurde)

      • bei Umzug

    Hinweise zum Ausländer-Jagdschein

    Unterlagen für einen Ausländerjagdschein sind mit der unteren Jagdbehörde im Einzelfall abzusprechen.

    Erfolgt die Jagdausübung nicht im Kreis Borken, kann der Ausländer-Jagdschein nicht erteilt oder verlängert werden!

    Niederländer/innen: Bei Verlängerung des Ausländer-Jagdscheines ab 01.04.2024 muss auch die gültige niederländische Jagdakte ab 01.04.2024 vorgelegt werden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    • Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung (und ggf. Falknerprüfung)

    • Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)

    • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Bundesjagdgesetz und dem Waffengesetz (WaffG)

    • Charakterliche und körperliche Eignung

    • Mindestalter 16 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    §§ 15 - 18 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    § 17 Landesjagdgesetz NRW (LJG-NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Der Jagdschein kann persönlich beantragt werden. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

    Bitte beachten Sie, dass Ihnen der Jagdschein bei der erstmaligen Beantragung nicht direkt ausgehändigt werden kann, da die untere Jagdbehörde zunächst Ihre Zuverlässigkeit prüft und hierfür verschiedene Auskünfte anfordert. Daher werden bei Ihrem persönlichen Termin zunächst die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen überprüft und ggf. Kopien von Originalunterlagen gemacht. Sobald alle erforderlichen Rückmeldungen vorliegen, wird Ihnen der Jagdschein dann per Post zugesandt.

    Bei Bedarf kann der Jagdschein auch schriftlich über die folgende Adresse beantragt werden: Kreis Borken, Untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93, 46325 Borken

    Bei der schriftlichen Antragstellung wird der Jagdschein mit den Originalunterlagen sowie dem Gebührenbescheid nach erfolgter Ausstellung/Verlängerung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller zurückgeschickt.

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW - Tarifstelle 7.6.2

    Jahresjagdscheine

    • Ein-Jahresjagdschein: 35 €

    • Zwei-Jahresjagdschein: 50 €

    • Drei-Jahresjagdschein: 65 €

    Jahresjagdscheine für Jugendliche

    • Ein-Jahresjagdschein für Jugendliche: 20 €

    • Zwei-Jahresjagdschein für Jugendliche: 30 €

    • Drei-Jahresjagdschein für Jugendliche: 35 €

    Falknerjagdscheine

    • Ein-Jahresfalknerjagdschein: 20 €

    • Zwei-Jahresfalknerjagdschein: 30 €

    • Drei-Jahresfalknerjagdschein: 35 €

    Falknerjagdscheine für Jugendliche

    • Ein-Jahresfalknerjagdschein: 15 €

    • Zwei-Jahresfalknerjagdschein: 20 €

    • Drei-Jahresfalknerjagdschein: 25 €

    Tagesjagdscheine (14 Tage)

    • Tagesjagdschein: 15 €

    • Tagesjagdschein für Jugendliche: 15 €

    Ersatzausstellung Jagdschein/Falknerjagdschein: 30 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de