Landschaftsschutzgebiete
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Als Landschaftsschutzgebiete werden zumeist großflächige Landschaftsräume durch einen Landschaftsplan oder eine Verordnung festgesetzt.
Aus folgenden Gründen können Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt werden:
- Schutz des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes
- Besondere Bedeutung für die Erholung
Im Bereich der Stadt Radevormwald werden durch eine ordnungsbehördliche Verordnung im gesamten Stadtgebiet großflächige Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Radevormwald
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Radevormwald
Nähere Auskünfte erteilt neben der/dem u.g. Ansprechpartner/in bei der Stadtverwaltung Radevormwald
die Untere Landschaftsbehörde beim Oberbergischen Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Tel. 02261/886715
Fax: 02261/886740
Email: amt67.landschaft@obk.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen