Stadtpass beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Der Bielefeld-Pass gilt als Ausweis für die Inanspruchnahme verschiedener Vergünstigungen im Stadtgebiet, die die Stadt Bielefeld bedürftigen Personen gewährt, u. a. für das "BI-Pass-Ticket" für Bus & Bahn - ein ermäßigtes Monats-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr, sowie u. a. ermäßigter Eintritt in verschiedene Museen und bei karitativen Einrichtungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Personalausweis oder Pass
- letzter Leistungsbescheid (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld)
für Verlängerung:
- aktueller Leistungsbescheid
- abgelaufener Bielefeld-Pass
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
- Der Bielefeld-Pass kann nur für in Bielefeld gemeldete Personen ausgestellt werden.
- Er gilt zusammen mit einem Personalausweis.
- Der Bielefeld-Pass wird auf Antrag von der Stelle ausgestellt, die die Sozialleistung zahlt (Ausnahme bei Wohngeldbezug: Empfänger von Wohngeld erhalten den Bielefeld-Pass bei den Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeitern der Grundsicherung).
Einen Bielefeld-Pass erhalten:
- Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII
- Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII außerhalb von Einrichtungen
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld nach dem SGB II (Jobcenter Arbeitplus)
- Sozialhilfeberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner Bielefelder Alten- und Pflegeheime
- Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld nach dem WoGG
Einen Bielefeld-Pass erhalten nicht:
- Empfänger von Wirtschaftlicher Jugendhilfe. Diese Leistung ist höher angelegt, um den speziellen Bedürfnissen von Jugendlichen gerecht zu werden. Für die Teilnahme am gesellschaftlichen (Kultur-)Leben bleibt mehr finanzieller Spielraum als im übrigen Sozialhilfebereich.
- Personen, die ausschließlich Arbeitslosengeld I erhalten (Agentur für Arbeit)
- Personen, die BAföG erhalten
- Personen, die keine Leistungen erhalten
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
Der Bielefeld-Pass wird in drei Formaten ausgestellt:
- digital: Dazu ist ein Termin zu vereinbaren. Alle Informationen auf www.solidarpass.de.
- im Scheckkartenformat an folgenden Stellen:
- Haus der Solidarität, Prinzenstr. 1 (Ecke Werner-Bock-Straße), 33602 Bielefeld
- Stiftung Solidarität, Ausgabestelle Solidarküche, Meisenstraße 65, 33607 Bielefeld
- Stiftung Solidarität, Ausgabestelle Heepen, Am Dreierfeld 23-25, 33719 Bielefeld
- Stiftung Solidarität, Ausgabestelle Sennestadt, Senner Hellweg 340, 33689 Bielefeld
- als gelber Papierausweis im Format DIN A6: Diesen Papierausweis stellen nur die leistungsgewährenden Stellen (Das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld und das Amt für soziale Leistungen - Sozialamt -) aus.
Auf den Bielefeld-Pass kann direkt ein digitales Foto gedruckt werden (beim Scheckkartenformat). Wenn dieses nicht gewünscht ist, dann ist immer ein gültiger Lichtbildausweis mitzuführen.
Fristen
Hinweise für Bielefeld
Der Bielefeld-Pass gilt für die Dauer des Bewilligungszeitraumes, in der Regel für 1/2 Jahr, aber längstens für 1 Jahr.
Nach Ablauf kann der Bielefeld-Pass verlängert bzw. neu ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bielefeld
Der Bielefeld-Pass wird in der Regel sofort nach Antrag ausgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bielefeld
Vergünstigungen:
freier bzw. ermäßigter Eintritt in folgenden Museen:
- Kunsthalle Bielefeld
- Historisches Museum
- Naturkundemuseum
- Kunstforum Hermann Stenner
- Bauernhausmuseum
- Museum Huelsmann
- Kunstverein Bielefeld
- Museum Wäschefabrik
- Deutsches Fächermuseum
Ermäßigungen:
- bei Kursen der Musik- und Kunstschule Bielefeld
- bei Kursen der Volkshochschule
- bei Nutzung der Stadtbibliothek
- beim Eintritt in Schwimmbäder und der Oetker-Eisbahn
- beim Deutschen Alpenverein - Sektion Bielefeld
- beim Besuch des Theaters Bielefeld und der Rudolf-Oetker-Halle
- beim Kulturöffner
- beim ePaper-Abo der NW
- Das "BI-Pass-Ticket" berechtigt zum vergünstigten Fahren mit dem öffentlichen Personennahverkehr in ganz Bielefeld. Der Bielefeld-Pass muss bei Fahrtenkontrollen in Kombination mit dem Ausweis vorgezeigt werden. Das "BI-Pass-Ticket" ist erhältlich in allen Kundenzentren von moBiel , auf der Homepage www.mobiel.de/tickets, an allen moBiel-Ticketautomaten oder bei der Stiftung Solidarität.
Darüber hinaus können bei Vorlage des Bielefeld-Passes weitere Vergünstigungen bei verschiedenen karitativen Einrichtungen in Anspruch genommen werden:
- Bielefelder Tafel
- Die Ankleide
- Gebrauchtartikelbörse GAB
- mobile Solidarküche
- Solidarshops in Sennestadt und Brackwede
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld