Pass für Geringverdiener Erteilung

    Stadtpass beantragen

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie den Stadtpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Honnefer Tafel Berechtigungsschein

    Sie können einen Berechtigungsschein für die Tafel erhalten, wenn Sie folgende Leistungen beziehen: SGB II (Jobcenter), SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und AsylblLG (Asylbewerber und Asylbewerberinnen)

    Hier finden Sie weitere Informationen zur Tafel in Bad Honnef 

    MobilPass

    Hilfeempfänger und Hilfeempfengerinnen nach dem SGB XII und  AsylbLG können einen MobilPass erhalten.

    Hinweis: Leistungsempfänger nach dem SGB II müssen sich an das zuständige Jobcenter wenden.

    Der MobilPass berechtigt zum Kauf von vergünstigten Fahrkarten im Bereich des Verkehrsverbundes. Zu Hilfeempfängern und Hilfeempfengerinnen zählen jene Personen die eine der aufgeführten Leistungen beziehen: 

    • Bürgergeld (SGB II) oder
    • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII)
    • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Der Verkehrsverbund bezieht sich hierbei auf den VRS-Verkehrsverband. Informationen zum VRS-Mobilpass Ticket finden Sie unter der Webside VRS-MobilPassTickets.

    Über die Beförderungsbedingungen können Sie sich unter der Webside des Nahverkehrs NRW
    Informieren. 

    Preise, Tickets und Fahrplanauskünfte finden Sie auf der Webside des VRS.

     

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales und Asyl: asyl@bad-honnef.de 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales, Integration und Ehrenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Benötigte Unterlagen:

    • aktuellen Leistungsbescheid des Jobcenters (nur relevant für den Berechtigungsschein zur Tafel) 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Honnef

    Sie können einen Berechtigungsschein für die Honnefer Tafel oder einen MobilPass erhalten, wenn Sie hilfebedürftig sind. Sofern Sie nur über geringes Einkommen verfügen, kann Ihr Anspruch gerne geprüft werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Um die entsprechende Leistung zu erhalten, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit der entsprechenden fachbearbeitenden Person auf, um einen Termin und das weitere Vorgehen zu besprechen. Erforderliche Unterlagen sind zu einem Termin mitzubringen.

    Fristen

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Befristung des Berechtigungsscheins für die Tafel richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der sozialen Leistungen. Zur Verlängerung ist ein aktueller Leistungsbescheid bei der ausstellenden Stelle vorzulegen.

    Der MobilPass wird ebenfalls für die Länge des Leistungsbezuges ausgestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de