Pass für Geringverdiener ErteilungOnline erledigen

    Stadtpass beantragen

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie den Stadtpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Honnefer Tafel Berechtigungsschein

    Sie können einen Berechtigungsschein für die Tafel erhalten, wenn Sie folgende Leistungen beziehen: SGB II (Jobcenter), SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und AsylblLG (Asylbewerber und Asylbewerberinnen)

    Hier finden Sie weitere Informationen zur Tafel in Bad Honnef 

    MobilPass

    Hilfeempfänger und Hilfeempfengerinnen nach dem SGB XII und  AsylbLG können einen MobilPass erhalten.

    Hinweis: Leistungsempfänger nach dem SGB II müssen sich an das zuständige Jobcenter wenden.

    Der MobilPass berechtigt zum Kauf von vergünstigten Fahrkarten im Bereich des Verkehrsverbundes. Zu Hilfeempfängern und Hilfeempfengerinnen zählen jene Personen die eine der aufgeführten Leistungen beziehen: 

    • Bürgergeld (SGB II) oder
    • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII)
    • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Der Verkehrsverbund bezieht sich hierbei auf den VRS-Verkehrsverband. Informationen zum VRS-Mobilpass Ticket finden Sie unter der Webside VRS-MobilPassTickets.

    Über die Beförderungsbedingungen können Sie sich unter der Webside des Nahverkehrs NRW
    Informieren. 

    Preise, Tickets und Fahrplanauskünfte finden Sie auf der Webside des VRS.

     

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales und Asyl: asyl@bad-honnef.de 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_64135a5740bd7c51d546519943cf31aa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-50 Soziales, Integration und Ehrenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Benötigte Unterlagen:

    • aktuellen Leistungsbescheid des Jobcenters (nur relevant für den Berechtigungsschein zur Tafel) 

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
      • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
      • Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
    • In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
      • Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
      • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
      • in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de