Stadtpass beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Honnefer Tafel Berechtigungsschein
Sie können einen Berechtigungsschein für die Tafel erhalten, wenn Sie folgende Leistungen beziehen: SGB II (Jobcenter), SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und AsylblLG (Asylbewerber und Asylbewerberinnen)
Hier finden Sie weitere Informationen zur Tafel in Bad Honnef
MobilPass
Hilfeempfänger und Hilfeempfengerinnen nach dem SGB XII und AsylbLG können einen MobilPass erhalten.
Hinweis: Leistungsempfänger nach dem SGB II müssen sich an das zuständige Jobcenter wenden.
Der MobilPass berechtigt zum Kauf von vergünstigten Fahrkarten im Bereich des Verkehrsverbundes. Zu Hilfeempfängern und Hilfeempfengerinnen zählen jene Personen die eine der aufgeführten Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (SGB II) oder
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII)
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Der Verkehrsverbund bezieht sich hierbei auf den VRS-Verkehrsverband. Informationen zum VRS-Mobilpass Ticket finden Sie unter der Webside VRS-MobilPassTickets.
Über die Beförderungsbedingungen können Sie sich unter der Webside des Nahverkehrs NRW
Informieren.
Preise, Tickets und Fahrplanauskünfte finden Sie auf der Webside des VRS.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales und Asyl: asyl@bad-honnef.de
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Benötigte Unterlagen:
- aktuellen Leistungsbescheid des Jobcenters (nur relevant für den Berechtigungsschein zur Tafel)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
- Sie beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
- In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
- Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
- in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
- Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.
Kosten
Hinweise für Bad Honnef
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef