Pass für Geringverdiener ErteilungOnline erledigen

    Stadtpass beantragen

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie den Stadtpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Inhaber*innen des Aachen-Passes erhalten Vergünstigungen beim Besuch von städtischen Einrichtungen bzw. Veranstaltungen, z. B. in städtischen Schwimmhallen und im Stadttheater. Zudem werden Ermäßigungen bei der Hundesteuer gewährt.

    Anspruchsberechtigter Personenkreis

    Anspruchsberechtigt sind u. A. in Aachen wohnende Personen, die

    • Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II oder XII beziehen,
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
    • Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten,
    • von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind oder deren Beitrag aus gesundheitlichen Gründen auf ein Drittel ermäßigt ist,
    • in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung leben oder
    • wirtschaftliche Jugendhilfe nach § 39 SGB VIII erhalten
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten

    sowie deren in Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen.

    Vorteile Aachen-Pass

    Bereich Sport

    • Ermäßigung der Eintrittspreise in städtischen Schwimmhallen 
    • Ermäßigung beim Schwimmunterricht in städtischen Schwimmhallen    
    • Ermäßigung beim Geburtstagsschwimmen für Kinder bis 14 Jahre

    Bereich Kulturbetriebe

    • kostenloser Eintritt in städtischen Museen

    Stadttheater

    • Ermäßigung der Ticketpreise zwischen 30 und 40 %

    Puppenbühne

    • Ermäßigung der Ticketpreise

    Stadtbibliothek

    • Ermäßigung der jährlichen Benutzergebühr 

    Volkshochschule

    • Ermäßigung bei den Kursgebühren unterschiedlich, abhängig vom Kurs

    Musikschule

    • Ermäßigung beim Musikunterricht

    Hundesteuer

    • Ermäßigung der jährlichen Hundesteuer
    Antragstellung

    Online

    • über das Serviceportal 
    • zunächst Anmeldung im Serviceportal notwendig (siehe unten)
    • dann Formular auswählen und ausfüllen

    Schriftlich

    • Post: Servicecenter Call Aachen, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen
    • Fax: 0241-432 1099
    • E-Mail: aachenpass@mail.aachen.de ( Hinweis zum Datenschutz)

    Telefonisch

    • Servicecenter Call Aachen, Tel.: 0241-432 1299

    Persönlich

    Personen, die folgende Leistungen beziehen, erhalten den Aachen-Pass einmal jährlich ohne Antrag auf dem Postweg:

    • Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII

    Für Personen die Leistungen nach dem SGB II (Job Center) beziehen, erhalten zukünftig keine automatische Zustellung per Post mehr. 

    Gültigkeitsdauer
    • Aachen-Pässe haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.
    Rückfragen zum Antrag
    • Servicecenter Call Aachen, Tel.: 0241-432 1299
    • E-Mail: aachenpass@mail.aachen.de

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b4d45d68b4212cdf05322bc1040825b8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Servicecenter Call Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Aureliusstraße 2

    52064 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 432-1099

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen
      (z. B. Bescheid über Befreiung/Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht, Leistungsbescheid vom Jobcenter bzw. vom Fachbereich Soziales und Integration, Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Kennzeichen, etc.)

    Bei schriftlicher Antragstellung ist die Übersendung der Dokumente als Kopie ausreichend

     

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
      • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
      • Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
    • In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
      • Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
      • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
      • in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de