Stadtpass beantragen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Inhaber*innen des Aachen-Passes erhalten Vergünstigungen beim Besuch von städtischen Einrichtungen bzw. Veranstaltungen, z. B. in städtischen Schwimmhallen und im Stadttheater. Zudem werden Ermäßigungen bei der Hundesteuer gewährt.
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Anspruchsberechtigt sind u. A. in Aachen wohnende Personen, die
- Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II oder XII beziehen,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
- Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten,
- von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind oder deren Beitrag aus gesundheitlichen Gründen auf ein Drittel ermäßigt ist,
- in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung leben oder
- wirtschaftliche Jugendhilfe nach § 39 SGB VIII erhalten
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten
sowie deren in Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen.
Vorteile Aachen-Pass
Bereich Sport
- Ermäßigung der Eintrittspreise in städtischen Schwimmhallen
- Ermäßigung beim Schwimmunterricht in städtischen Schwimmhallen
- Ermäßigung beim Geburtstagsschwimmen für Kinder bis 14 Jahre
Bereich Kulturbetriebe
- kostenloser Eintritt in städtischen Museen
Stadttheater
- Ermäßigung der Ticketpreise zwischen 30 und 40 %
Puppenbühne
- Ermäßigung der Ticketpreise
Stadtbibliothek
- Ermäßigung der jährlichen Benutzergebühr
Volkshochschule
- Ermäßigung bei den Kursgebühren unterschiedlich, abhängig vom Kurs
Musikschule
- Ermäßigung beim Musikunterricht
Hundesteuer
- Ermäßigung der jährlichen Hundesteuer
Antragstellung
Online
- über das Serviceportal
- zunächst Anmeldung im Serviceportal notwendig (siehe unten)
- dann Formular auswählen und ausfüllen
Schriftlich
- Post: Servicecenter Call Aachen, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen
- Fax: 0241-432 1099
- E-Mail: aachenpass@mail.aachen.de ( Hinweis zum Datenschutz)
Telefonisch
- Servicecenter Call Aachen, Tel.: 0241-432 1299
Persönlich
- Bürger*innenservice Aachen-Mitte oder bei den Bezirksämtern
- Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56/000)
Personen, die folgende Leistungen beziehen, erhalten den Aachen-Pass einmal jährlich ohne Antrag auf dem Postweg:
- Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII
Für Personen die Leistungen nach dem SGB II (Job Center) beziehen, erhalten zukünftig keine automatische Zustellung per Post mehr.
Gültigkeitsdauer
- Aachen-Pässe haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.
Rückfragen zum Antrag
- Servicecenter Call Aachen, Tel.: 0241-432 1299
- E-Mail: aachenpass@mail.aachen.de
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Aachen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen
(z. B. Bescheid über Befreiung/Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht, Leistungsbescheid vom Jobcenter bzw. vom Fachbereich Soziales und Integration, Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Kennzeichen, etc.)
Bei schriftlicher Antragstellung ist die Übersendung der Dokumente als Kopie ausreichend
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
- Sie beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
- In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
- Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
- in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
- Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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