Familienpass

    Familienpass

    Hinweise für Büren

    Einen Antrag können Sie im Bürgerbüro stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Durch zahlreiche Vergünstigungen soll die Teilnahme am kulturellen und sportlichen Leben für Personen mit geringem Einkommen ermöglicht werden und aufrecht erhalten bleiben. Mit der Herausgabe des Bürener Familienpasses möchte die Stadt Büren zur finanziellen Entlastung der Familien beitragen und somit einen kommunalen Beitrag zur Familienpolitik leisten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung III: Bürgerdienste

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet III/01: Standesamt / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 16

    33142 Büren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02951 970 0

    E-Mail: buergerbuero@bueren.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Bei Neuausstellung:

    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / ID-Karte oder Reisepass)

    • bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen

    • Nachweis über den Erhalt von Kindergeld bei volljährigen Kindern (z.B. Kontoauszug)

    Bei Verlängerung:

    • Familienpässe von allen Familienmitgliedern

    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / ID-Karte oder Reisepass)

    • bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen

    • Nachweis über den Erhalt von Kindergeld bei volljährigen Kindern (z.B. Kontoauszug)

    Formulare

    Hinweise für Büren

    Voraussetzungen

    Hinweise für Büren

    Berechtigter Personenkreis:

    • Familien ab 2 Kindern

    • Alleinerziehende ab 1 Kind

    • Empfänger von Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem SGB XII , AsylbLG odt BuT oder Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz, ab 1 Kind mit Nachweis

    • Familien mit behindertem Kind mit Nachweis.

    Berücksichtigt werden alle Kinder, für die Kindergeld bezogen wird oder die Grundwehr- oder Ersatzdienst leisten. Die Familie muss ihren Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Büren haben.

    Der Familienpass wird in Form von Einzelpässen für die Eltern und jedes berechtigte Kind für 1 Jahr ausgestellt und auf Antrag verlängert. Er behält für das Jahr Gültigkeit, auch wenn die Voraussetzungen im Laufe des Jahres entfallen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Büren

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Büren

    Fristen

    Hinweise für Büren

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Büren

    Kosten

    Hinweise für Büren

    Die Ausstellung und Verlängerung des Familienpasses ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Büren

    Der Familienpass ist bei Personen über 16 Jahren nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis, Reisepass oder Schüler- bzw. Studentenausweis.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Büren

    Vergünstigungen

    • Eintritt in den Bädern: Die Vergünstigungen sind der Gebührenordnung für die Freibäder und das Hallenbad der Stadt Büren zu entnehmen.

    • Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Büren: Familienpassinhaber erhalten auf die Eintrittspreise bei kulturellen Veranstaltungen der Stadt eine 50%-ige Ermäßigung. Wenn die Veranstaltung eines Vereins aus Mitteln der Stadt gefördert wird, soll bei den Eintrittspreisen auch eine Ermäßigung von 50 % gelten.

    • Kursgebühren der VHS: Die Volkshochschule gewährt Kursteilnehmern, die einen Familienpass vorlegen, der auf ihren Namen ausgestellt ist oder ihren Namen enthält, eine Gebührenermäßigung nach deren Gebührensatzung.

    • Mitgliedsbeiträge an Vereine: Viele Vereine gewähren Vergünstigungen. Einzelheiten sind bei den jeweiligen Vereinen nachzufragen.

    • Kreismusikschule: Vergünstigungen sind bei der Kreismusikschule nachzufragen.

    • Zuschuss zu mehrtägigen Klassenfahrten: Bei mehrtägigen Klasenfharten mit Anweseheitspflicht erhalten Schülerinnen und Schüler mit Familienpass einen Zuschuss von 10 € pro Tag.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Büren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de