Familienpass

    Familienpass

    Hinweise für Raesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Raesfeld

    Allgemeine Informationen

    Was ist ein Familienpass?

    Der Familienpass ist kein Personal- oder Reisedokument. Er ist vielmehr ein Berechtigungsschein für bestimmte Preisvorteile. Der Familienpass wird für die gesamte Familie ausgestellt. Er ist für Ausweispflichtige (ab 16 Jahre) nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Der Familienpass ist nicht übertragbar; Veränderungen haben seine Ungültigkeit zur Folge.

    Wer erhält den Familienpass?

    Alle Familien (dazu zählen auch die alleinerziehenden Mütter und Väter), die für 3 oder mehr Kinder Kindergeld erhalten, haben unabhängig von der Höhe ihres Einkommens Anspruch auf einen Familienpass.

    • Soweit die Familien mindestens 3 Kinder unter 18 Jahren haben, wird der Familienpass gemeinsam mit diesen Informationen zugesandt.
    • Ist eines oder sind mehrere der mindestens 3 Kinder, für die noch Kindergeld gewährt wird, bereits 18 Jahre oder älter, dann kann der Familienpass beim Bürgerbüro der Gemeinde Raesfeld, im Rathaus, Weseler Straße 19, Zimmer 1, beantragt werden. Dabei ist der neueste Kindergeldbescheid (oder der letzte Kontoauszug, aus dem die Kindergeldzahlung ersichtlich ist) vorzulegen.
    • Familien, in denen künftig das 3. Kind noch geboren wird oder die mit 3 oder mehr Kindern nach Raesfeld zuziehen, erhalten den Familienpass nach der Anmeldung. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

    Wie lange gilt der Familienpass?

    • Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern unter 18 Jahren gilt der Pass bis zum Ende des Jahres, in dem das älteste Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Eine Verlängerung kann beantragt werden, wenn auch darüber hinaus noch für mindestens 3 Kinder Kindergeld gezahlt wird.
    • Bei Familien mit weniger als 3 Kindern unter 18 Jahren, die aber noch für mindestens 3 Kinder Kindergeld erhalten, wird der Familienpass bis zum Ende des auf die Antragstellung folgenden Jahres ausgestellt. Solange noch Kindergeld für mindestens 3 Kinder gezahlt wird, kann der Pass anschließend jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung nimmt das Bürgerbüro der Gemeinde Raesfeld vor.

    Welche konkreten Vergünstigungen bietet der Familienpass?

    Den Raesfelder Familien bietet er folgende Vergünstigungen:

    • Ermäßigung der Musikschulgebühren um 10 %, und zwar zusätzlich zu den schon vorgesehenen Vergünstigungen durch Teilnehmer-, Mehrfächer- und Sozialermäßigungen.
    • Ermäßigung der Kursentgelte der Volkshochschule Borken und des Bildungswerkes Raesfeld um 25 %. Diese Ermäßigung gilt nicht für Kostenbeiträge und Umlagen; z.B. Kostendeckendes Entgelt bei Studienfahrten, Nahrungsmittelumlagen bei Kochkursen etc. - sowie bei Lehrgängen der berufsbezogenen Weiterbildung.

    Die Städte Borken und Velen sowie die Gemeinden Heiden, Reken und Velen haben auch Familienpässe und damit verbunden bestimmte Vergünstigungen eingeführt.

    Die Gemeinde Raesfeld hat mit den Nachbargemeinden vereinbart, daß die ausgestellten Familienpässe jeweils gegenseitig anerkannt werden. Den genauen Umfang der Vergünstigungen können Sie bei den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erfragen.



    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Weseler Straße 19

    46348 Raesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02865 955-255

    E-Mail: buergerbuero@raesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

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    Weseler Straße 19

    46348 Raesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02865 955-255

    Fax: 02865 955-323

    E-Mail: buergerbuero@raesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Raesfeld

    • Personalausweis
    • ggf. neuester Kindergeldbescheid

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de