Wahlschein

    Wahlschein

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Der Kreiswahlleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung aller im Oberbergischen Kreis stattfindenden allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen zuständig. Dies sind:

    • die Europawahl alle fünf Jahre
    • die Bundestagswahl alle vier Jahre
    • die Landtagswahl alle fünf Jahre
    • die Kommunalwahl (= Kreistags-, Landrats-, Rats- und Bürgermeisterwahl) alle fünf Jahre

    In der Regel ist der Landrat Kreiswahlleiter für den Oberbergischen Kreis, in Ausnahmefällen, z.B. bei eigener Kandidatur zur Kommunalwahl, muss das Amt jedoch niedergelegt werden. In diesem Fall wird meist seine Stellvertretung im Amt die Kreiswahlleitung übernehmen.

    Die Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Wahl liegt in Händen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden - dazu gehört unter anderem, Wahlhelfer einzuberufen, das Wählerverzeichnis zu führen, Wahlbenachrichtigungen zu versenden, Wahlbüros einzurichten sowie Stimmen auszuzählen.

    Im Wahlbüro der Kreisverwaltung laufen die Fäden zusammen. Dort werden unter anderem die Wahlvorschläge eingereicht und vorab geprüft sowie die Stimmzettel in Auftrag gegeben.
    Der Kreiswahlausschuss entscheidet außerdem über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge und über die Feststellung des amtlichen Endergebnisses.

    Die Wahlergebnisse und weitere Infos zu den einzelnen Wahlen finden Sie unter www.obk.de/cms200/kreis/wahlen/ oder rechts unter "Wahlergebnisse und weitere Infos". 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Leitungsstab / Kreistagsangelegenheiten, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Nach den Wahlgesetzen gelten besondere Fristen und Formvorschriften, die für die Einreichung von Wahlvorschlägen zwingend einzuhalten sind. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit dem Kreiswahlbüro auf.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de