Wahlschein

    Wahlschein

    Hinweise für Hilden

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1152

    Fax: +49 2103 72-404

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    • Wahlbenachrichtigung
    • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
    • Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, der Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Die Rücksendung der Wahlunterlagen durch den Wählenden (roter Umschlag) ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.
    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Informationen zu dem Thema Wahlen auf der Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de