Verkehrsraumeinschränkung
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Hinweise für Marl
Beschreibung
Hinweise für Marl
Mit dem Begriff Sondernutzung werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.Genehmigungspflichtige Sondernutzungen für die vorübergehende Nutzung öffentlicher Fläche sind z.B.:Verkaufs- und InformationsständeTische und Stühle für die AußengastronomieWarenauslagenWarenautomatenWerbeständerGerüste und Container, die auf öffentlicher Fläche stehen Zum Online-Antrag gehts: hier
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Ausgefüllter Antrag und ggf. einen Lageplan
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 18 Straßen- und Wegegesetz NRWSondernutzungssatzung der Stadt Marl
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Abhängig von der beantragten Sondernutzung ca. 7 bis 21 Tage.
Kosten
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Sondernutzungsgebühren gemäß dem aktuellen Gebührentarif der Sondernutzungssatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen