Verkehrsraumeinschränkung

    Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

    Hinweise für Borken

    Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer/ Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes eine verkehrsrechtliche Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer/ Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes eine verkehrsrechtliche Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung, Verkehrsaufklärung, Allg. Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Für die Bearbeitung eines Antrages auf Straßensperrung sind folgende Angaben bzw. Unterlagen notwendig:

    1. Beschreibung der Örtlichkeit (Stadt/Gemeinde, Ortsteil, Straßenname)

    2. Nähere Angaben zur Lage der Arbeitsstelle

    3. Breiten der Straßenteile, die von den Arbeiten betroffen sind

    4. Angaben zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten (Beginn und Ende der Arbeiten)

    5. Detailangaben zum zeitlichen Ablauf (z.B. bei mehreren Bauphasen)

    6. vorgesehene Beschilderung einschließlich erforderlicher Beleuchtungseinrichtungen, Markierung, Absperrgeräte

    7. Einzelheiten über zu ändernde Verkehrszeichen im Verlauf der Arbeiten

    8. soweit erforderlich, vorhandene Beschilderung und Markierung mit Angaben über erforderliches Abdecken oder Ungültigmachen

    9. verantwortlicher Bauleiter: Name, Vorname, Mobiltelefon

    10. Lageplan und Verkehrszeichenplan

    11. bei Lichtsignalanlagen (Baustellenampeln): zusätzlich Signalplan und -zeitenplan

    12. bei Vollsperrung mit Umleitungen: Lageplan über die Umleitungsstrecken mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Verwaltungsgebühren werden entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de