Verkehrsraumeinschränkung

    Verkehrsraumeinschränkung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum

    Für alle Arbeiten die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss der Verursacher die zur Sicherung der Allgemeinheit erforderlichen verkehrsregelnden Maßnahmen beantragen.

    Einer solchen Anordnung bedürfen somit arbeitsstellenbedingte Beeinträchtigungen durch Baugruben, Baufahrzeuge und -maschinen, Arbeitsgerüste etc. im Bereich von Fahrbahnen, Mehrzweckstreifen, Parkflächen, Geh- und Radwegen sowie in an den Straßenbereich angrenzenden Banketten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Baustellen und Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41a

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Es ist ein schriftlicher Antrag vorzulegen,

    • der die einzurichtende Arbeitsstelle konkret mit Art und Umfang der Beeinträchtigung der öffentlichen Flächen und der zeitlichen Wirkungsdauer beschreibt,
    • ein Lageplan, der die betroffene Örtlichkeit erkennen lässt und
    • eine Verkehrszeichenskizze (Vorschlag zur Verkehrsregelung).

    Es muss eine verantwortliche Person benannt werden, die folgende Anforderungen insgesamt erfüllt:

    • jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort
    • ausreichende Entscheidungsvollmachten im Rahmen des Adressaten der Anordnung
    • der deutschen Sprache mächtig
    • Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse nach MVAS

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

    Bei Maßnahmen im Bereich der Städte und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Ordnungsämtern. Im restlichen Kreisgebiet ist das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises zuständig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Kontaktaufnahme sollte schriftlich erfolgen.

    Kontakt:
    Telefon: 02261 88-3620, 88-3644, 88-3663, 88-3666, 88-3684
    E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de