Verkehrsraumeinschränkung

    Baustellen/Arbeitsstellen Wuppertal

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Für Maßnahmen (wie z.B. Baustellen) im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Wuppertal bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach §45 StVO. Anträge sind mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme, bei Großbaustellen 3 Wochen, ggf. mit den erforderlichen Verkehrszeichen- und Signalplänen, einzureichen.

    Für die Planung von größeren Baumaßnahmen Großbaustellen/Hauptverkehrsstraßen/Verkehrsstraßen/Fußgängerzone ist eine frühestmögliche Beteiligung z.B. durch Ortstermine mit Polizei, Feuerwehr und ÖPNV unabdingbar. Nach erfolgter Abstimmung mit den verschiedenen Fachdienststellen wird die beantragte Anordnung zugeleitet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Arbeitsstellen und Transporte 104.13

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Baustellenkoordination 104.1301

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht muss in jedem Einzelfall einem ganz bestimmten Mitarbeiter übertragen werden, der für die Ausübung dieser Aufgabe qualifiziert, geeignet und zuverlässig sein muss. Qualifiziert heißt z.B., dieser Verantwortliche muss die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse haben. Ohne Aus- und Weiterbildung auf die jeweils gültigen Vorschriften dürfte das nicht möglich sein.

    Der Verkehrszeichenplan hat den Bedingungen der StVO, VwV-StVO, ZTV-SA 97 sowie den gültigen Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zu entsprechen.

    Erfolgt die Beantragung weniger als zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme wird ein Eilzuschlag von 50% der jeweiligen Grundgebühr sowie bei Beantragung weniger als eine Woche vor Beginn der Maßnahme ein Expresszuschlag von 100% der jeweiligen Grundgebühr erhoben.

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie unter Gebühren. Bei Unterschreitung der Antragsfristen kann eine Bearbeitung nur erfolgen, wenn andere fristgerecht eingereichte Anträge zurückgestellt werden. In Anlehnung an die städt. Verwaltungsgebühren werden für solche kurzfristigen Antragseingänge Eil- bzw. Expresszuschläge erhoben. (siehe Downloads Gebühren).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de