Baustellen/Arbeitsstellen Wuppertal
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Für Maßnahmen (wie z.B. Baustellen) im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Wuppertal bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach §45 StVO. Anträge sind mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme, bei Großbaustellen 3 Wochen, ggf. mit den erforderlichen Verkehrszeichen- und Signalplänen, einzureichen.
Für die Planung von größeren Baumaßnahmen Großbaustellen/Hauptverkehrsstraßen/Verkehrsstraßen/Fußgängerzone ist eine frühestmögliche Beteiligung z.B. durch Ortstermine mit Polizei, Feuerwehr und ÖPNV unabdingbar. Nach erfolgter Abstimmung mit den verschiedenen Fachdienststellen wird die beantragte Anordnung zugeleitet.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht muss in jedem Einzelfall einem ganz bestimmten Mitarbeiter übertragen werden, der für die Ausübung dieser Aufgabe qualifiziert, geeignet und zuverlässig sein muss. Qualifiziert heißt z.B., dieser Verantwortliche muss die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse haben. Ohne Aus- und Weiterbildung auf die jeweils gültigen Vorschriften dürfte das nicht möglich sein.
Der Verkehrszeichenplan hat den Bedingungen der StVO, VwV-StVO, ZTV-SA 97 sowie den gültigen Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zu entsprechen.
Erfolgt die Beantragung weniger als zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme wird ein Eilzuschlag von 50% der jeweiligen Grundgebühr sowie bei Beantragung weniger als eine Woche vor Beginn der Maßnahme ein Expresszuschlag von 100% der jeweiligen Grundgebühr erhoben.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie unter Gebühren. Bei Unterschreitung der Antragsfristen kann eine Bearbeitung nur erfolgen, wenn andere fristgerecht eingereichte Anträge zurückgestellt werden. In Anlehnung an die städt. Verwaltungsgebühren werden für solche kurzfristigen Antragseingänge Eil- bzw. Expresszuschläge erhoben. (siehe Downloads Gebühren).
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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