Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

    Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

    Hinweise für Geseke

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Gewerbeanmeldung:

    "Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung). Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Für die Anmeldung eines Gewerbes ist die persönliche Vorstellung des Gewerbetreibenden empfehlenswert. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.

    Gewerbeabmeldung:

    Eine Gewerbeabmeldung ist unverzüglich, wenn der Betrieb auf Dauer eingestellt wird, erforderlich. Für die Abmeldung eines Gewerbes ist die persönliche Vorstellung des Gewerbetreibenden empfehlenswert. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.

    Gewerbeummeldung:

    Eine Gewerbeummeldung hat zu erfolgen, bei

    • der Verlegung des Gewerbes innerhalb der Gemeinde
    • der Änderung des Firmennamens
    • die Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit
    • der Änderung der gewerblichen Tätigkeit
    • der Änderung des Namens. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 11

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geseke

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geseke

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geseke

    § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geseke

    Fristen

    Hinweise für Geseke

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geseke

    Kosten

    Hinweise für Geseke

    Anmeldung: 26,00 €

    Abmeldung: gebührenfrei

    Ummeldung: 26,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geseke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geseke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de