Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

    Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

    Hinweise für Haltern am See

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

    Wer einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen oder den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern möchte, muss dies der Gewerbemeldestelle anzeigen, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgaben und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.

    Die Gewerbemeldung kann persönlich im Bürgerbüro oder im Onlineverfahren über das Wirtschaftsservice-Portal des Landes NRW erfolgen.

    Bei einer Onlineanzeige fügen Sie gegebenenfalls den Handelsregisterauszug und Genehmigungen bei.

    Die Gewerbemeldungen werden unter anderem an folgende Stellen weitergeleitet:

    • Finanzamt
    • Industrie- und Handelskammer
    • Handwerkskammer
    • Eichamt
    • Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

    Namensänderungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer können formlos mitgeteilt werden. Wir werden diese Angaben dann gebührenfrei ebenfalls an die o.g. Behörden weiterleiten, die Sie sonst einzeln informieren müssten.

    Hinweis über die gewerberechtliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

    Nach einem aktuellen Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht gilt der Grundsatz, dass Photovoltaikanlagen, die auf eigengenutzten Gebäuden installiert werden, nicht weiter anzeigepflichtig sind. Das Erfordernis einer Gewerbeanmeldung ist nicht mehr abhängig von der Leistungsfähigkeit einer Anlage.

    Anlagen die auf fremd genutztem Gelände installiert werden, stellen hingegen weiterhin ein anzeigepflichtiges, selbständiges Gewerbe dar.

    Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommens-/Umsatzsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt Marl unberührt bleibt. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Marl unter 02365/516-0.

    Weiter unten finden Sie online ausfüllbare Formulare.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 933 180

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: buergerbuero@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haltern am See

    • Ausweisdokument
    • ggf. Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Vollmacht, Handelsregisterauszug, Eintrag in die Handwerksrolle etc.

    Formulare

    Hinweise für Haltern am See

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haltern am See

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haltern am See

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haltern am See

    Fristen

    Hinweise für Haltern am See

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Haltern am See

    Kosten

    Hinweise für Haltern am See

    • 26,00 €  je An- oder Ummeldung  (Einzelunternehmen/GbR)
    • 33,00 € je An- und Ummeldung juristischer Personen (GmbH etc.)
    • 13,00 € für jeden weiteren Geschäftsführer/Gesellschafter

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Haltern am See

    Weitere Informationen

    Hinweise für Haltern am See

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Haltern am See

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de