Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

    Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

    Hinweise für Burscheid

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald eine erlaubte, selbständige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit ausgeübt wird. Bei späteren Änderungen ist die Erforderlichkeit einer Gewerbeum- oder Gewerbeabmeldung zu berücksichtigen.Diese Gewerbeanzeige muss schriftlich derjenige erstatten, der die gewerbliche Tätigkeit betreibt; im Falle einer juristischen Person der gesetzliche Vertreter bzw. geschäftsführende Gesellschafter. Von der Anzeigepflicht befreit sind z.B. Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Steuerberater oder künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten. Die Gewerbeanzeige ersetzt nicht die Gewerbeerlaubnis. Erlaubnispflichtige Gewerbe sind z.B. das Makler-, Bewachungs- und Gaststättengewerbe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670 306

    E-Mail: ordnung@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Sicherheit, Ordnung, Soziales und Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-369

    Fax: 02174 670-111

    E-Mail: ordnung@burscheid.de; soziales@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Burscheid

    Zur Erstattung der Gewerbeanzeige bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:Personalausweis oder Reisepassunterschriebene Vollmacht - sofern Sie jemanden zur Anzeige bevollmächtigenRegisterauszug - bei Personen, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen istHandwerkskarte - bei einer handwerklichen Tätigkeit

    Formulare

    Hinweise für Burscheid

    Voraussetzungen

    Hinweise für Burscheid

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Burscheid

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Burscheid

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    Die Gebühr für eine An- und Ummeldung richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen. Die konkrete Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem Allgemeinen Gebührentarif (Tarifstelle 12.1.3). Die Abmeldung ist derzeit gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Burscheid

    Weitere Informationen

    Hinweise für Burscheid

    Gewerbeabmeldung nach § 14 GewO oder § 55 GewO

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de