Gewerbe - Anmeldung
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Sie möchten die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Stadtgebiet Hürth anmelden.
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, Gewerbeanmeldungen sind deshalb zwingend vorgeschrieben. Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige und auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen stellen die sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten (z.B. Arzt, Architekt, Steuerberater), die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), persönliche Dienstleistungen höherer Art und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens dar.
Die Gewerbeanmeldung kann online beim Wirtschafts-Service-Portal.NRW, persönlich beim Ordnungsamt der Stadt Hürth oder schriftlich erfolgen. Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).
Soll ein Vertreter die Meldung für Sie vornehmen, so ist hierfür dessen persönliche Vorsprache erforderlich. Der Vertreter benötigt eine schriftliche Vollmacht und muss sich ausweisen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Personalausweis aller beteiligter Gewerbetreibenden
- weitere Unterlagen, wenn das Gewerbe erlaubnispflichtig ist oder ein Handwerk darstellt
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 €
- Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €
- Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €
- Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden: 15,00 €
gemäß Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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