Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

    Gewerbe - Anmeldung

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Sie möchten die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Stadtgebiet Hürth anmelden.

    Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, Gewerbeanmeldungen sind deshalb zwingend vorgeschrieben. Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige und auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen stellen die sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten (z.B. Arzt, Architekt, Steuerberater), die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), persönliche Dienstleistungen höherer Art und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens dar.

    Die Gewerbeanmeldung kann online beim Wirtschafts-Service-Portal.NRW, persönlich beim Ordnungsamt der Stadt Hürth oder schriftlich erfolgen. Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

    Soll ein Vertreter die Meldung für Sie vornehmen, so ist hierfür dessen persönliche Vorsprache erforderlich. Der Vertreter benötigt eine schriftliche Vollmacht und muss sich ausweisen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Personalausweis aller beteiligter Gewerbetreibenden
    • weitere Unterlagen, wenn das Gewerbe erlaubnispflichtig ist oder ein Handwerk darstellt

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage(n)

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    • § 14 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    • Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 €
    • Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €
    • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €
    • Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden: 15,00 €

    gemäß Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de