Niederschlagswassergebühr
Hinweise für Delbrück
Zur Berechnung der Gebühr ist ein Erhebungsbogen auszufüllen.
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe (qm) der abflusswirksamen bebauten und / oder befestigten Grundstücksflächen. Für durchlässig befestigte Flächen (Ökopflaster), Dachbegrünungen u.a. gelten Ermäßigungstatbestände.
Beachten Sie bitte, dass für die Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Landeswassergesetz grundsätzlich eine Überlassungspflicht an die Stadt Delbrück besteht. Eine Befreiung hiervon kann nur auf Antrag und in besonders begründeten Fällen in Betracht kommen.
Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr füllen Sie bitte das Formular "Erhebungsbogen Niederschlagswasser" aus und übersenden Sie es zusammen mit einem Lageplan der Flächen an die Stadt Delbrück. Weitere Erläuterungen finden Sie im Erhebungsbogen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Delbrück
Formulare
Hinweise für Delbrück
Voraussetzungen
Hinweise für Delbrück
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Delbrück
Verfahrensablauf
Hinweise für Delbrück
Fristen
Hinweise für Delbrück
Teilen Sie uns bitte Flächenveränderungen oder die Neuerstellung von bebauten und / oder befestigten Grundstücksflächen innerhalb eines Monats mit.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Delbrück
Kosten
Hinweise für Delbrück
Für die Einreichung der Unterlagen entstehen keine Kosten. Die Daten bilden aber die Grundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Delbrück
Die aktuell geltende Niederschlagswassergebühr sowie weitere Informationen finden Sie, wenn Sie untenstehendem Link "Stadt Delbrück - Niederschlagswassergebühr" folgen.
Weitere Informationen
Hinweise für Delbrück
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Delbrück