Niederschlagswassergebühren

    Niederschlagswassergebühren

    Hinweise für Hörstel

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Stadt Hörstel erhebt hierfür eine nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung differenzierte Gebühr.



    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachdienst I/2 Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalixtusstraße 6

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-121

    Fax: 05454 911-102

    E-Mail: finanzen@hoerstel.de

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    Formulare

    Hinweise für Hörstel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hörstel

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Hörstel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hörstel

    Kosten

    Hinweise für Hörstel

    Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Größe der bebauten und/ oder befestigten (versiegelten) Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser unmittelbar und/oder mittelbar in die öffentliche Kanalisation abfließt. Die Niederschlagswassergebühr von z. Zt. 0,52 € je m² wird jährlich mit den Kommunalen Abgaben der Stadt Hörstel erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hörstel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hörstel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de