Niederschlagswassergebühren
Hinweise für Hörstel
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Stadt Hörstel erhebt hierfür eine nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung differenzierte Gebühr.
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Größe der bebauten und/ oder befestigten (versiegelten) Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser unmittelbar und/oder mittelbar in die öffentliche Kanalisation abfließt. Die Niederschlagswassergebühr von z. Zt. 0,52 € je m² wird jährlich mit den Kommunalen Abgaben der Stadt Hörstel erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen