Führerschein

    Führerschein

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Zu den Dienstleistungen des Bürgerservice gehören in Bezug auf Fahrerlaubnisse:

    • die Beantragung verschiedener Fahrerlaubnisse durch Fahrneulinge sowie Führerschein ab 17,
    • in bestimmten Fällen die Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis auf eine weitere Fahrerlaubnisklasse, 
    • die Verlängerung der Fahrerlaubnisse für Taxen und Mietwagen,
    • der Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen EU-einheitlichen Kartenführerschein

    Hinweis:

    • die Erstbeantragung und die Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C, CE, D und DE 
    • die Beantragung und Verlängerung einer Fahrerkarte
    • die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
    • die Erweiterung der bestehenden Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklasse B196

    ist nur beim Kreis Unna (Fahrerlaubnisbehörde) möglich!

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte im Voraus telefonisch unter 0 23 04 / 104-250 an den Bürgerservice. 

    Dies ist ein externes Anliegen:
    Weiter zum Kreis Unna

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • Die Unterlagen sind abhängig vom Antrag und sollten bitte vorher erfragt werden.

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    • Fahrerlaubnisrecht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Antrag.

    Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de