Führerschein

    Umschreibung von EU-Führerscheinen

    Hinweise für Büren

    Bei der Stadt Büren können Sie Ihren Führerschein umtauschen.

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Bei Verlust oder Umschreibung des Führerscheins bietet das Bürgerbüro an, dass ein neuer Führerschein hier vor Ort beantragt werden kann, ohne dass Sie beim Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn vorstellig werden müssen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung III: Bürgerdienste

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet III/01: Standesamt / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 16

    33142 Büren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02951 970 0

    E-Mail: buergerbuero@bueren.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • alter Führerschein

    • biometrisches Passfoto

    Des Weiteren ist es bzgl. der für den Führerschein zu leistenden Unterschriften erforderlich, persönlich vorzusprechen.

    Der Antrag für den EU-Führerschein wird mit dem alten Führerschein und dem Lichtbild an den Kreis Paderborn gesandt.

    Formulare

    Hinweise für Büren

    Voraussetzungen

    Hinweise für Büren

    Rechtsgrundlage(n)

    § 25 FeV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Büren

    Fristen

    Hinweise für Büren

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Büren

    Kosten

    Hinweise für Büren

    Laut Straßenverkehrsamt betragen die Gebühren 25,30 EUR (zzgl. 5,10 EUR für den Versand).

    Bei Direktabholung beim Straßenverkehrsamt ist die Zahlung per EC-Karte oder Kreditkarte möglich. Bei Versand des Führerscheins erhalten Sie eine Rechnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Büren

    Das Umtauschverfahren bietet zwei Möglichkeiten:

    1. Der bisherige Führerschein wird von uns zum Straßenverkehrsamt gesandt. Wir händigen Ihnen eine Bestätigung aus, durch die Sie bis zum Erhalt der Ausnahmegenehmigung, die Ihnen vom Straßenverkehrsamt zugestellt wird, berechtigt sind, im Inland ohne Führerschein Kraftfahrzeuge zu führen. Der Führerschein wird entweder vom Straßenverkehrsamt einbehalten oder auf Wunsch entwertet und Ihnen mit dem neuen Führerschein wieder zugesandt.

    2. Der Führerschein verbleibt bei Ihnen. Nach Fertigstellung des neuen Führerscheins wird der bisherige Führerschein beim Straßenverkehrsamt gegen den neuen eingetauscht. Es entstehen für Sie zusätzliche Wege und Zeitaufwand.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Büren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de