Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Auszahlung für Ersatz nicht gedeckter Betriebsausgaben
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Auszahlung für Ersatz nicht gedeckter Betriebsausgaben
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Kreis Minden-Lübbecke (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 56 Infektionsschutzgesetz, Abs. 4 Satz 2
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen