Glücksspielveranstaltung Untersagung

    Glücksspielveranstaltung Untersagung

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Spieltische oder andere Spiele nach § 33 d Gewerbeordnung sind Abarten der in Spielbanken aufgestellten Gerätschaften (Roulette, Baccarat, etc.).Es handelt sich aber trotz der Ähnlichkeiten um Geschicklichkeitsspiele, da die Spieler gute Chancen haben, den Spielausgang vorherzusagen. Sie dürfen nur betrieben werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamt Wiesbaden Postfach 18 20 65173 Wiesbaden Tel.: +49 (0)611 55 - 0 Fax: +49 (0)611 55 - 12141 E-Mail: info@bka.de vorliegt Ihre Aufstellung ist nur in Spielhallen und Spielcasinos nach entsprechender Erlaubniserteilung zulässig. Diese Erlaubnisse können formlos beantragt werden. Die Antragsprüfung ist gebührenpflichtig.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 33 d Gewerbeordnung (Bekanntmachung einer Neufassung vom 22. Februar 1999 - BGBl. I Seite 202 - in der zur Zeit gültigen Fassung) Spielverordnung (Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit - Fassung vom 27. Januar 2006 - BGBl. I Seite 280 - in der zurzeit gültigen Fassung) Text der Gewerbeordnung im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen Text der Spielverordnung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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    Deutsch

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