Glücksspielveranstaltung Untersagung
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Erlaubnisfreiheit
Ausspielungen sind unabhängig von der Höhe des Spielkapitals grundsätzlich erlaubnisfrei, wenn sie in einem geschlossenen Personenkreis (beispielsweise innerhalb der Mitarbeiter einer Firma) durchgeführt werden, oder aber wenn für die Teilnahme kein Einsatz (auch nicht verdeckt über ein Eintrittsgeld) gezahlt werden muss.
Allgemeine Erlaubnis
Am 06. August 2021 ist eine Allgemeine Erlaubnis für kleine Lotterien und Ausspielungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten, die verschiedenen Institutionen und Organisationen ohne einen besonderen Bescheid erlaubt, Ausspielungen durchzuführen. Dabei sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Die wesentlichen Einzelheiten zu dieser Allgemeinen Erlaubnis können dem Merkblatt entnommen werden.
Die Allgemeine Erlaubnis des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen gilt nicht für Gewerbetreibende. Die Veranstaltung von Ausspielungen zu wirtschaftlichen Zwecken ist grundsätzlich nicht erlaubt.
erlaubnispflichtige Ausspielungen
Für Ausspielungen mit einem Spielkapital von mehr als 40.000 Euro muss rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin (mindestens sechs Wochen) ein Antrag auf Erlaubniserteilung bei der
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 21
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
eingeholt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Eine Kleine Ausspielung ist spätestens 14 Tage vor dem Termin beim Ordnungsamt anzuzeigen. Sie können diese Anzeige formlos vornehmen
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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