Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

    Vorgesehen zum Löschen - Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form (Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis).

    Flurkarte

    Die Flurkarte stellt die Grundrisssituation der Flurstücke und Gebäude - sofern diese bereits eingemessen sind - dar. Sie liegt in analoger und digitaler Form vor und kann in verschiedenen Maßstäben beziehungsweise Datenformaten ausgegeben werden. Die Flurkartenauszüge können um die Angabe von Grenzlängen ergänzt werden.

    Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis

    Die beschreibenden Angaben weisen für die Flurstücke deren Lage, Größe und Nutzung nach. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen enthalten sie zusätzlich die Ergebnisse der Bodenschätzung. Darüber hinaus werden für jedes Flurstück - in Übereinstimmung mit dem Grundbuch - die Eigentümer und Erbbauberechtigten nachgewiesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geodatenmanagement

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Geodatenmanagement

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
    • Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
    • Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Auskünfte werden soweit möglich, sofort erteilt. Die Bearbeitungszeit bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster hängt vom Einzelfall ab, sie werden möglichst umgehend angefertigt.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Flurkarte/Bereitstellung über Liegenschaftskarte-online:

    • je Standardausgabe aus dem Liegenschaftskataster: 15 Euro

    Flurkarte/Bereitstellung durch Personal:

    Kosten Auszüge aus der Liegenschaftskarte

    • DIN A4 / DIN A3: 30 Euro
    • DIN A2 - DIN A0: 60 Euro
    • je Mehrausfertigung unabhängig vom Format: 10 Euro
    • Mit Grenzlängen: Zuzüglich 25 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde

    je angefangene 20 Seiten eines Dokumentes aus den Liegenschaftskatasterakten (ggf. mit einer amtlichen Beglaubigung):

    • bis einschließlich DIN A3: 15 Euro
    • größer als DIN A3: 30 Euro
    • je Mehrausfertigung unabhängig vom Format: 10 Euro

    Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis/Bereitstellung durch Personal:

    Auszüge aus den beschreibenden Angaben

    • je Flurstücksnachweis: 30 Euro
    • je Flurstücks- und. Eigentümernachweis: 30 Euro
    • je Bestandsnachweis: 30 Euro

    Zahlungsarten: In der Regel Überweisung, nachdem der schriftliche Gebührenbescheid zugesandt wurde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de