Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

    Katasterauszug

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden zur Vorlage bei Notaren, Banken und anderen Behörden benötigt.

    Jeder ist berechtigt, auf seine Kosten schriftliche Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster über einzelne, bestimmte Liegenschaften zu erhalten. Darüber hinaus können mündliche Auskünfte erteilt werden. Bei Auszügen oder Auskünften zu Eigentümern muss ein berechtigtes Interesse dargelegt werden.

    Ein berechtigtes Interesse hat zunächst derjenige, dem ein Recht am Grundstück oder an einem Grundstücksrecht zusteht, mag er als Berechtigter eingetragen sein oder nicht. Zu diesem Personenkreis gehören:

    • der/die Grundstückseigentümer

    • der/die Wohnungseigentümer

    • der/die Erbbauberechtigten

    • eingetragene oder einzutragende Berechtigte eines Rechts

    Auch ein tatsächliches Interesse, insbesondere wirtschaftliches Interesse, kann genügen. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem:

    • die Grundstücksangrenzer

    • der Kreditgeber des Eigentümers, wenn der Kredit im Grundbuch abgesichert werden soll

    • der Gläubiger einer gegen den Grundstückseigentümer durchsetzbaren Forderung, welcher aufgrund eines Vollstreckungstitels die Zwangsversteigerung in das Grundstück- / Wohnungs- beziehungsweise Teileigentum oder Erbbaurecht betreiben möchte.

    Für die Führung des Liegenschaftskatasters und damit auch für die Erstellung von Auszügen ist der Märkische Kreis zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauen und Planen

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: bauverwaltung@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kierspe

    Fristen

    Hinweise für Kierspe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Die Kosten für einen Auszug erfahren Sie auf der Webseite des Märkischen Kreises.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Für weitere Informationen zum Liegenschaftskataster / Online Antrag kontaktieren Sie den Märkischen Kreis.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kierspe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de