Vorgesehen zum Löschen - Liegenschaftskataster Einsicht gewähren
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Sie erhalten Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte, sowie topographische und historische Karten in digitaler oder Papierform.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Ein Antrag ist erforderlich; Anträge können auch per Fax oder E-Mail über katasteramt@rhein-erft-kreis.de gestellt werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Auf schriftliche oder persönliche Beantragung wird ein entsprechender Ausdruck versandt oder unmittelbar ausgehändigt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Nahezu alle Angaben des Liegenschaftskatasters liegen heute digital vor. Bei umfangreicheren Recherchen im Katasterarchiv oder komplexen Auswertungen wird der Antrag entgegen genommen und die Arbeitsergebnisse postalisch zugesandt.
Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis