Liegenschaftskataster Einsicht gewähren
Vorgesehen zum Löschen - Liegenschaftskataster Einsicht gewähren
Hinweise für Düsseldorf
Beschreibung
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Warnung vor falschen Flurkarten >
An Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie:
Darüber hinaus erhalten Sie Drucke, Kopien, Auszüge und Daten aus den folgenden Kartenwerken und Datenbeständen:
Bearbeitungszeitraum:
Standarddruckausgaben, Kopien und digitale Formate von fertigen Kartenvorlagen erhalten Sie in der Regel bei persönlichem Erscheinen sofort.
Für Anfertigungen und Sonderwünsche wird die Bearbeitungszeit mit Ihnen abgesprochen.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
An Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie:
- Liegenschaftskarte/Flurkarte/Katasterauszug
- Amtliche Basiskarte (ABK)
- Liegenschaftsbuch (Personen- und Bestandsdaten)
- Digitale Auszüge aus der Liegenschaftskarte (im NAS- oder DXF-Format)
Darüber hinaus erhalten Sie Drucke, Kopien, Auszüge und Daten aus den folgenden Kartenwerken und Datenbeständen:
- Bebauungspläne (auch online und kostenlos unter http://maps.duesseldorf.de)
- Satzungsbeschlüsse, soweit sie das Baurecht betreffen
- Stadtplan
- thematische Karten
- Senkrechtluftbilder
- Schrägluftbilder
- historische Karten
- Digitale Geländemodelle
- 3D-Stadtmodell
Bearbeitungszeitraum:
Standarddruckausgaben, Kopien und digitale Formate von fertigen Kartenvorlagen erhalten Sie in der Regel bei persönlichem Erscheinen sofort.
Für Anfertigungen und Sonderwünsche wird die Bearbeitungszeit mit Ihnen abgesprochen.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Bei Anträgen zu Personen- und Bestanddaten Sie erhalten Auszüge aus den Eigentümerinformationen oder können Einsicht in diese nehmen, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter, Notarin oder Notar, ÖbVI sind oder uns Ihr berechtigtes Interesse darlegen können
Mündliche Auskünfte sowie Einsichtnahme in die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters sind in der Regel kostenfrei. Die Gebühren für die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters richten sich nach dem Gebührentarif der VermWertKostO NRW. Die Gebühren für die kommunalen Geodaten richten sich nach der Gebührensatzung der Stadt Düsseldorf
Mündliche Auskünfte sowie Einsichtnahme in die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters sind in der Regel kostenfrei. Die Gebühren für die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters richten sich nach dem Gebührentarif der VermWertKostO NRW. Die Gebühren für die kommunalen Geodaten richten sich nach der Gebührensatzung der Stadt Düsseldorf
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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