Gesamtschule

    Informationen zur Gesamtschule

    Hinweise für Lippe

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    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Der Eigenbetrieb Schulen (EBS) ist für den Kreis Lippe Träger der kreiseigenen Karla-Raveh-Gesamtschule. Mit der Namensgeberin, der Lemgoer Ehrenbürgerin Karla Raveh, verbindet die Schule einen besonderen Bildungsauftrag.

    Die Karla-Raveh-Gesamtschule hat pro Jahrgang 6 Parallelklassen sowie eine gymnasiale Oberstufe. Aufgrund der starken Nachfrage können jedoch regelmäßig nicht alle der angemeldeten Kinder und Jugendlichen auch aufgenommen werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Schule.

    Die Gesamtschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Gesamtschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden.

    Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe.

    Sekundarstufe I

    In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

    • der Hauptschulabschluss nach Klasse 9

    • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10

    • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10

    Mit diesem Abschluss wird bei entsprechender Leistung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erworben.

    Sekundarstufe II / Gymnasiale Oberstufe

    Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort. Neben der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) kann dort auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Es gibt eine einheitliche dreijährige gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien.

    Über die Aufnahme an einer Gesamtschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Ansprechpartner

    Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 6

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1311

    E-Mail: EB400_Zentrale@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
    • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
    • von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
    • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
    • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
    • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
    • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    SchulG NRW:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_validate_suche?begriff=schulg&sg=0&menu=1&x=0&y=0
    APO-S I:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000640
     

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online abgeben.

    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie unmittelbar von der Gesamtschule.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de