Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Beschreibung
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Für Straßenverkehrsangelegenheiten in der Stadt Medebach ist aufgrund der Größenordnung der Gemeinde die Straßenverkehrsbehörde beim Hochsauerlandkreis zuständig. Dies bedeutet, dass die Straßenverkehrsbehörde beim Hochsauerlandkreis die notwendigen Entscheidungen für fast alle Angelegenheiten des Straßenverkehrs trifft wie z. B. die Anordnung der Aufstellung amtlicher Verkehrszeichen. Anträge und Anregungen, die bei der Gemeinde schriftlich vorliegen, werden daher in der Regel von der Stadt Medebach zunächst an den Hochsauerlandkreis zur Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Formloser schriftlicher Antrag und evtl. Lageplan
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen