Anzeige einer Hausgeburt

    Hausgeburt anzeigen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Beschreibung

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde angezeigt werden. Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: jeder Elternteil des Kindes wenn er sorgeberechtigt ist jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde -Standesamt Untere Lenne-

    Adresse

    Hausanschrift

    Hagener Straße 76

    58769 Nachrodt-Wiblingwerde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02352/9383-0

    Fax: 02352/9383-52

    E-Mail: post@nachrodt-wiblingwerde.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Links §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html#BJNR012210007BJNG000800000]§ 33 Personenstandsverordnung (PStV) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html]

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Fristen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Kosten

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de