Anzeige einer Hausgeburt
Hausgeburt anzeigen
Hinweise für Isselburg
Beschreibung
Hinweise für Isselburg
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Isselburg
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zustä,ndigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben so muss die Anzeige spä,testens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
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