Hausgeburt anzeigen
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Ist ein Kind in Velbert geboren, ist das Standesamt Velbert für die Anmeldung der Geburt zuständig. Die Zuständigkeit der Sachbearbeiterinnen richtet sich nach dem Familiennamen der Mutter. Bei Geburt im Klinikum Niederberg übersendet das Krankenhaus die Geburtsanzeige an das Standesamt. Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, setzen Sie sich bitte telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung.
Folgende Unterlagen werden für die Beurkundung der Geburt benötigt:
- Erklärung zum Vornamen und ggfs. Familiennamen des Kindes (von beiden Elternteilen unterschrieben),
- gültige Reisepässe oder Personalausweise der Eltern.
Sind die Eltern miteinander verheiratet:
Bei Eheschließung in Deutschland bis zum 31.12.2008:
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe (ist in der Regel im Stammbuch enthalten)
Bei Eheschließung in Deutschland ab dem 01.01.2009:
- Eheurkunde und
- Geburtsurkunden der Eltern
Bei Eheschließung im Ausland:
- Heiratsurkunde
- bei Geburt eines Elternteils in Deutschland zusätzlich dessen Geburtsurkunde
Hinweis: Haben Sie für die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland auf Antrag in ein Familienbuch/Eheregister eintragen lassen, ist die Vorlage dieser Urkunde notwendig.
Haben Sie nach Eheschließung eine Erklärung zum Ehenamen abgegeben, wird hierüber eine Bescheinigung benötigt.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet:
Mutter "ledig":
- Geburtsurkunde
Mutter "geschieden":
- Urkunden wie unter "Eltern miteinander verheiratet"
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- bei Namensänderung nach Scheidung eine entsprechende Bescheinigung.
Ist die Mutter noch mit einem anderen Mann als dem Kindesvater verheiratet, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt.
Wurde die Vaterschaft schon vor Geburt des Kindes anerkannt, wird
- die Geburtsurkunde des Vaters
- die beglaubigte Abschrift der Anerkennungsurkunde für das Standesamt
- und falls erfolgt, die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge benötigt.
Alle Urkunden sind im Original vorzulegen. Ausländische Urkunden werden in internationaler Form oder mit Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer oder eine anerkannte Übersetzerin benötigt. Wenn Sie im Spätaussiedlerverfahren nach Deutschland gekommen sind, erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bitte vorab telefonisch im Standesamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Anzeige einer Hausgeburt benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme beziehungsweise des Geburtshelfers über die Geburt -
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier von Ihnen als Eltern
- wenn Sie als Eltern miteinander verheiratet sind oder waren, zusätzlich:
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Geburtsurkunden, wenn Ihre Geburtsdaten nicht aus der Eheurkunde hervorgehen
- wenn Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet sind, zusätzlich:
- Geburtsurkunde der Mutter
- wenn die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Geburtsurkunde des Vaters und Erklärung über Vaterschaftsanerkennung
- gegebenenfalls Sorgeerklärungen
- wenn sich der Name eines Elternteils geändert hat:
- Nachweis über die Namensänderung
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. Urkunden aus dem Ausland sind im Original und jeweils mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers beziehungsweise einer anerkannten Übersetzerin vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 21 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 22 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 23 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 31 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung PStV)
- § 34 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung PStV)
- § 35 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung PStV)
Verfahrensablauf
Die Anzeige der Hausgeburt erfolgt folgendermaßen:
- Sie müssen die Geburt persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
- Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
- Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Velbert
Die Anmeldung der Geburt eines Kindes ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Velbert