Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten
Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
- Antrag auf Zahlungserleichterungen
Zahlungserleichterungen werden auf Ihren schriftlichen Antrag hin geprüft. Ein formloser Antrag ist zu Ihrem Termin mitzubringen oder kann schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) eingereicht/übersandt werden. Hierbei ist immer das Aktenzeichen des betreffenden Verfahrens anzugeben. - Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige - Nachweis der Zahlungsunfähigkeit
Für die Gewährung einer Zahlungserleichterung sind Nachweise (z.B. Gehaltsnachweis, Rentenbescheid, Nachweise über weitere Zahlungsverpflichtungen…), aus denen die wirtschaftlichen Verhältnisse hervorgehen, mitzubringen.
Formulare
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formloser schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
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Bei rechtskräftigen, unanfechtbaren und vollstreckbaren Bescheiden besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder Stundung, insoweit die Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen wird.
- Für Verwarnungsgelder können Zahlungserleichterungen nicht gewährt werden.
- Bei bereits bei dem Amtsgericht Tiergarten anhängigen Erzwingungshaftverfahren sind Anträge auf Zahlungserleichterungen dorthin zu richten.
- Durch eine Beantragung von Stundung oder Ratenzahlung ist die Vollstreckung rechtskräftiger Forderungen nicht gehemmt. Erst mit der Genehmigung von Stundung oder Ratenzahlung werden Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 18 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen