Grundbuchangelegenheiten Denkmalschutz "Löschungsbewilligungen" Bewilligung

    Grundbuchangelegenheit archäologischer Denkmalschutz: Die Löschungsbewilligung einer Dienstbarkeit aus dem Grundbuch beantragen

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Schloß Holte-Stukenbrock wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de