Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Sofern Sie mit Hauptwohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke gemeldet sind, ist die untere Jagdbehörde des Kreises Minden-Lübbecke für die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen für Sie zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Änderung der Jagdausübungsfläche
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Fristen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Kosten
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Weitere Informationen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
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