Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Jagdschein, Falknerjagdschein
Wer die Jagd ausüben möchte, ist verpflichtet einen gültigen Jagdschein mit sich zu führen. Die erste Erteilung ist davon abhängig, dass der Bewerber eine nach dem Bundesjagdgesetz vorgeschriebene Jägerprüfung bestanden hat.
Wer die Beizjagd ausüben will, braucht hierzu einen Falknerjagschein (Falknerprüfung, eingeschränkte Jägerprüfung und Beizerlaubnis). Die eingeschränkte Jägerprüfung wird bei der örtlich zuständigen Unteren Jagdbehörde abgelegt. Informationen zur Falknerprüfung sind beim Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf erhätlich (s. nebenstehende Infobox).
Jägerprüfung
Die Jägerprüfung findet einmal jährlich statt. Die Termine für die einzelnen Prüfungsteile werden zu Beginn des Jahres in den örtlichen Tageszeitungen und im Internet bekannt gegeben. Der Prüfungsbeginn (schriftlicher Teil) ist der letzte Montag im April (landeseinheitlicher Termin).Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung werden von der Kreisjägerschaft Euskirchen Lehrgänge angeboten.
Geschäftsstelle Kreisjägerschaft Euskirchen e.V.
Kölnstr 16
53909 Zülpich
Tel.: 02252 / 950100
Mobil: 0151 / 55498211
Fax: 02252 / 950101
Internet: http://www.kjs-euskirchen.de
E-Mail: JJKurs@KJS-euskirchende
Durch die Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung - DVO LJG-NRW) vom 31. März 2010 wurde die Verordnung über die Jägerprüfung geändert bzw. neu gefasst. Einen Auszug aus der Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung finden Sie im Downloadbereich.
Weitere Informationen zur Jägerprüfung und zur Jagdscheinerteilung erhalten Sie direkt bei der Unteren Jagdbehörde.
Die aktuellen Termine der Jägerprüfung finden Sie im Veranstaltungskalender.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Änderung der Jagdausübungsfläche
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Euskirchen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Euskirchen
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
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