Jagdschein EintragungOnline erledigen

    Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Jagdschein, Falknerjagdschein

    Wer die Jagd ausüben möchte, ist verpflichtet einen gültigen Jagdschein mit sich zu führen. Die erste Erteilung ist davon abhängig, dass der Bewerber eine nach dem Bundesjagdgesetz vorgeschriebene Jägerprüfung bestanden hat.

    Wer die Beizjagd ausüben will, braucht hierzu einen Falknerjagschein (Falknerprüfung, eingeschränkte Jägerprüfung und Beizerlaubnis). Die eingeschränkte Jägerprüfung wird bei der örtlich zuständigen Unteren Jagdbehörde abgelegt. Informationen zur Falknerprüfung sind beim Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf erhätlich (s. nebenstehende Infobox).

     

    Jägerprüfung
    Die Jägerprüfung findet einmal jährlich statt. Die Termine für die einzelnen Prüfungsteile werden zu Beginn des Jahres in den örtlichen Tageszeitungen und im Internet bekannt gegeben. Der Prüfungsbeginn (schriftlicher Teil) ist der letzte Montag im April (landeseinheitlicher Termin).

    Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung werden von der Kreisjägerschaft Euskirchen Lehrgänge angeboten.

    Geschäftsstelle Kreisjägerschaft Euskirchen e.V.
    Kölnstr 16
    53909 Zülpich

    Tel.:    02252 / 950100
    Mobil: 0151 / 55498211
    Fax:    02252 / 950101

    Internet: http://www.kjs-euskirchen.de
    E-Mail: JJKurs@KJS-euskirchende

    Durch die Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung - DVO LJG-NRW) vom 31. März 2010 wurde die Verordnung über die Jägerprüfung geändert bzw. neu gefasst. Einen Auszug aus der Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung finden Sie im Downloadbereich.

    Weitere Informationen zur Jägerprüfung und zur Jagdscheinerteilung erhalten Sie direkt bei der Unteren Jagdbehörde.

    Die aktuellen Termine der Jägerprüfung finden Sie im Veranstaltungskalender.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_89fb00dba37bc0a00dd09d01036f3ceb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    • Jagdschein
    • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Änderung der Jagdausübungsfläche

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de