EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Ausstellung eines EU-Ausweises für Heimtiere

    Wenn Sie mit Ihrem Haustier innerhalb der EU verreisen möchten, benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    • Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
    • Diesen erhalten Sie in Tierarztpraxen. Er enthält Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer und zur Tollwutimpfung. Das Tier muss mindestens eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können und eindeutig durch Mikro-Chip gekennzeichnet sein.
    • Eine Ausnahme stellen Großbritannien, Malta, Nordirland, Irland und Schweden dar, für die nach wie vor besondere Einreisebestimmungen nach dem "Pet Travel Scheme" gelten.
    • Die Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer und in die verschiedenen EU-Länder sind bei den entsprechenden Konsulaten zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Märkischer Kreis (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Heimtierausweis mit eingetragenen Impfungen
    • eventuell zusätzlich erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr Untersuchung von Hunden und Katzen in Diensträumen EUR 10 Mindestgebühr Untersuchung von Hunden und Katzen außerhalb von Diensträumen EUR 28 Mindestgebühr

    Weitere Informationen

    Behördennummer 115 - Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de