Hundesteuer Befreiung
Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Beschreibung
Hinweise für Welver
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.Die An- und Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Für die Anmeldung eines Hundes muss das Formular persönlich im Rathaus abegegeben werden.So genannte Kampfhunde werden mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an dem Landeshundegesetz des Landes NRW sowie an die Hundesteuersatzung der Gemeinde Welver.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Welver
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GOKommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - KAGLandeshundegesetz NRW - LHundG
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Kosten
Hinweise für Welver
Im Gemeindegebiet wird Hundesteuer nach folgenden Sätzen erhoben:ein Hund: 60,00 € / Jahr zwei Hunde: 90,00 € je Hund / Jahr ab drei Hunden: 120,00 € je Hund / Jahr. Kampfhunde:ein sog. Kampfhund: 480,00 € / Jahr ab zwei sog. Kampfhund: 600,00 € je Hund / Jahr. Wichtig bei sog. Kampfhunden!Bei Vorlage einer Bescheinigung über Ableistung einer Verhaltensprüfung durch das Veterinäramt kann die Steuer auf die Hälfte reduziert werden. Der Nachweis muss nach Ablauf von 2 Jahren neu erbracht werden. Die Kosten über die Verhaltensprüfung trägt der Hundehalter.
Weitere Informationen
Hinweise für Welver
Anzeige der Haltung eines großen HundesHundesteuer Anmeldung und/oder Abmeldung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022