Hundesteuer Befreiung
Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Beschreibung
Hinweise für Medebach
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet.
Grundlage hierfür ist die Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
- Sogenannte Kampfhunde werden ab 1. Januar 2001 mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an der Landeshundeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Medebach
- Hundesteuersatzung
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Weitere Informationen
Hinweise für Medebach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022